Grenzüberschreitende E-Rechnungen in Europa – Status & Ausblick

EU flags waving in front of the European Commission building in Brussels, Belgium.

Die E-Rechnung ist längst kein Nischenthema mehr. In Deutschland wie auch in anderen EU-Staaten wird sie Schritt für Schritt zur Pflicht. Unternehmen hierzulande müssen bereits heute in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. In den kommenden Jahren folgen weitere Meilensteine:

  • Ab 2027: Verpflichtender Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich für Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 €
  • Ab 2028: Pflicht für alle übrigen Unternehmen im B2B-Bereich

Doch wie sieht die Situation außerhalb Deutschlands aus?

Unterschiedliche Regelungen im EU-Ausland

Jedes EU-Land definiert aktuell seinen eigenen Standard und verpflichtet Unternehmen, diesen für Rechnungen innerhalb des Landes umzusetzen. Das übergeordnete Ziel wird jedoch von der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) vorgegeben: Sie soll die Nachvollziehbarkeit von Steuern über Ländergrenzen hinweg vereinfachen. Künftig sollen Steuern direkt auf Rechnungsebene überprüfbar sein und Steuerhinterziehung dadurch erheblich erschweren.

Der Status quo zeigt jedoch ein anderes Bild: Viele Mitgliedsstaaten haben Stand 2025 noch keine lückenlose nationale E-Rechnungspflicht eingeführt. Eine EU-weite Harmonisierung ist erst ab 2030 geplant. Bis dahin bleibt der Weg steinig, denn:

  • Nationale Standards sind oft nur in der jeweiligen Landessprache dokumentiert.
  • Unterschiedliche Syntaxen wie UBL, CII und andere XML-Formate erschweren die Vereinheitlichung zusätzlich.

Eine der wenigen positiven Ausnahmen ist der Standard ZUGFeRD, der seit Version 2 mit dem französischen Factur-X identisch ist.

Auswirkungen für international tätige Unternehmen

Für grenzüberschreitende Rechnungen (Rechnungssteller oder Rechnungsempfänger im Ausland) gibt es aktuell noch keine einheitliche Verpflichtung, die E-Rechnung einzusetzen. Unternehmen müssen sich Stand jetzt dementsprechend nicht mit den nationalen Standards anderer Länder auseinandersetzen und können nach wie vor beispielsweise Papier- oder PDF-Rechnungen versenden.

Der Vorteil ist natürlich, dass sich die Komplexität für Unternehmen derzeit auf die Implementierung des nationalen Standards beschränkt. Grenzüberschreitende E-Rechnungen werden laut ViDA voraussichtlich erst ab Juli 2030 obligatorisch. Ab diesem Zeitpunkt sieht die Reform jedoch auch eine Harmonisierung der EU-Standards vor, was die internationale Kompatibilität erhöhen und damit die technische Umsetzung vereinfachen dürfte.

Dennoch bremst dieses Vorgehen auf der anderen Seite derzeit noch die konsequente Digitalisierung von Unternehmen aus. Wenn ein Unternehmen beispielsweise die Buchhaltungsprozesse schon heute mit Einführung der E-Rechnung durchgehend digitalisieren möchte (z.B. automatisierte Überweisung der Rechnungsbeträge) ist dies für Rechnungen aus dem Ausland derzeit nicht ohne Weiteres möglich.

Fazit

Derzeit herrscht in der EU noch ein Flickenteppich nationaler Standards. Für international tätige Unternehmen bedeutet das aktuell zwar geringe zusätzliche Aufwände im grenzüberschreitenden Geschäft, doch mit der ViDA-Initiative könnte sich dies ab 2030 ändern.

Spätestens dann sind Unternehmen gefordert, ihre Systeme an harmonisierte EU-Standards anzupassen. Wer sich frühzeitig vorbereitet, reduziert Risiken und bleibt handlungsfähig. Hier lohnt es sich, auf spezialisierte Anbieter wie finaX zu setzen, die bereits heute die jeweils aktuelle Version der Standards implementieren und so die Umstellung vereinfachen. Testen Sie jetzt unsere API kostenlos und unverbindlich und stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungsprozesse schon heute zukunftssicher aufgestellt sind.