XRechnung Version 3.0 – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die XRechnung ist in Deutschland der Standard für die elektronische Rechnungsstellung. Sie dient der Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen und soll die Effizienz und Transparenz steigern. Seit ihrer Einführung hat sich die XRechnung ständig weiterentwickelt. Im Sommer 2023 wurde die Spezifikation für Version 3.0 veröffentlicht. In diesem Blogartikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen und Verbesserungen.

Warum gibt es eine neue Version der XRechnung Spezifikation?

Die Spezifikation XRechnung wird zwei Mal im Jahr aktualisiert: mittels Sommer-Release am 31. Juli und Winter-Release am 31. Januar. Nach jedem Release gibt es eine Übergangszeit von 6 Monaten, bis die neue Version der XRechnung in Kraft tritt. Auf der XEinkauf-Website finden Sie stets die aktuelle Spezifikation sowie weitere Informationen rund um den XRechnung Standard.

Version 3.0 ist ein Major-Release und fokussiert sich auf die Harmonisierung mit dem europäischen Peppol Format BIS Billing 3.0. Nachdem mit dem Sommer-Release 2023 die Spezifikation XRechnung 3.0.0 veröffentlicht wurde, erschien bereits im September 2023 eine Aktualisierung in Form von Version 3.0.1. Diese enthält jedoch lediglich redaktionelle Änderungen, wie die Korrektur von Abbildungen und erweiterte Beschreibungen der Spezifikation. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

Welche Version gilt wann?

Ab dem 01. Februar 2024 tritt XRechnung Version 3.0.1 in Kraft und setzt damit die aktuell geltende Version 2.3.1 außer Kraft. Weiterhin wird es voraussichtlich im Januar 2024 ein Winter-Release mit der nächsten Version geben, welche aller Voraussicht nach ab Sommer 2024 wirksam wird.

Mit der finaX XRechnung API bleiben Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand. Wir stellen Ihnen die nächste Version rechtzeitig vor dem Inkrafttreten zur Verfügung, damit Sie genug Zeit haben, Ihre Schnittstelle falls nötig anzupassen und die neue Version ausgiebig im Voraus zu testen.

Welche Neuerungen gibt es in XRechnung 3.0 im Vergleich zu Version 2.3.1?

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in Version 3.0. Beachten Sie, dass per finaX API erstellte XRechnungen mittels UBL Syntax erstellt werden. Dementsprechend beziehen sich die aufgelisteten Neuerungen teilweise nur auf eben diese Syntax. Die in den Klammern stehenden Feldbezeichnungen sollen Ihnen helfen, die Änderungen in Ihrer Schnittstelle entsprechend umzusetzen.

Änderungen verpflichtender Felder

  • Der Business Process Type (BT-23) ist von nun an eine verpflichtende Angabe. Als Standardwert wird “urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0” angenommen.
  • Die Angabe einer elektronischen Adresse ist nun für Verkäufer (Seller) verpflichtend (BT-34).
  • Die Angabe einer elektronischen Adresse ist nun für Käufer (Buyer) verpflichtend (BT-49).
  • Der Basisbetrag einer Abgabe oder eines Nachlasses muss übermittelt werden, wenn ein Prozentsatz zur Berechnung der Abgabe oder des Nachlasses übermittelt wird (gilt für BG-20, BG-21, BG-27 und GB-28).
  • Der Prozentsatz zur Berechnung einer Abgabe oder eines Nachlasses muss übermittelt werden, wenn der Basisbetrag der Abgabe oder des Nachlasses übermittelt wird (gilt für BG-20, BG-21, BG-27 und GB-28).

Aktualisierung syntaktischer Validierungsregeln

  • Das XRechnung XML darf keine leeren Tags enthalten.
  • Es darf nur ein “TaxTotal” Element mit Tax Subtotals im XML geben.
  • Es darf nur ein “TaxTotal” Element ohne Tax Subtotals im XML geben wenn eine separate Währung für die Umsatzsteuer angegeben ist.

Aktualisierung semantischer Validierungsregeln

  • Die Umsatzsteuer-Währung wird lediglich benötigt, wenn sich diese von der Währung der Rechnung unterscheidet. Entsprechend müssen diese beiden Felder (falls die Umsatzsteuer-Währung benötigt ist) unterschiedlich sein.
  • Für Abgaben und Nachlässe muss die Menge gleich der Basismenge * der Prozentangabe / 100 entsprechen. Dies gilt auf Dokumentebene als auch auf Zeilenebene.
  • Für jede Rechnungszeile muss der Preis des Postens dem Posten-Brutto-Preis abzüglich Posten-Nachlass entsprechen, wenn Posten-Brutto-Preis übermittelt wird.
  • Die Gesamtmenge der Umsatzsteuer und “gesamte Umsatzsteuer in der Buchhaltungswährung” müssen dasselbe Vorzeichen haben.
  • Das Startdatum eines Rechnungs-Zeitraums einer Zeile muss innerhalb des Abrechnungszeitraums einer Rechnung liegen, der in der Rechnungs-Zeitraum übermittelt wird.
  • Das Enddatum eines Rechnungs-Zeitraums einer Zeile muss innerhalb des Abrechnungszeitraums einer Rechnung liegen, der in der Rechnungs-Zeitraum übermittelt wird.
  • Die Netto Summe einer Bestellzeile muss gleich der (Bestellmenge * (Posten Netto Preis / Posten Basismenge) + Summe der Zeilengebühren – Summe der Zeilennachlässe) sein.
  • Die Basismenge eines Postens muss eine positive Zahl größer Null sein.
  • Der Inhalt des Elements “Item price base quantity unit of measure code” muss mit dem Inhalt des Elements “Invoiced quantity unit of measure code” identisch sein.
  • Der Indikator für Abgabe bzw. Nachlass darf lediglich mit “true” oder “false” angegeben werden. Abgaben auf Preisebene sind nicht erlaubt – hier darf nur “false” verwendet werden.
  • Document Reference Elemente dürfen nur innerhalb von Bestellzeilen verwendet werden.
  • Die Währung für Drittpartei-Zahlung muss der Rechnungswährung entsprechen.
  • Für die Angabe der Höhe der Drittpartei-Zahlung lediglich 2 Nachkommastellen erlaubt.

Sonstige Aktualisierungen

  • Die nationale Geschäftsregel BR-DE-29 wird durch die Regel PEPPOL-EN16931-R061 ersetzt – die Mandaten Referenz (BT-89) bleibt also eine verpflichtende Angabe für “Direct Debit” Zahlungen. 
  • Document Reference Elemente dürfen nur innerhalb von Bestellzeilen verwendet werden.
  • In den Zahlungsbedingungen können Verzugszinsen nun nicht mehr übertragen werden.

XRechnung Version 3.0 schon jetzt testen

Die regelmäßigen Updates und die klaren Anforderungen, die mit jeder neuen Version einhergehen, tragen dazu bei, die Qualität und die Einhaltung des Standards sicherzustellen. Unternehmen, die die XRechnung nutzen, sollten sich daher stets über die aktuellen Spezifikationen und deren Umsetzung informieren.

Durch die Nutzung der finaX API bleiben Sie stets auf dem aktuellsten Stand und können Ihre Schnittstelle schon frühzeitig an jede neue Version anpassen. So können Sie bereits heute mit dem Testen der finaX API für XRechnung Version 3.0.1 beginnen. Diese Vorlaufzeit ermöglicht es Ihnen, Ihre Systeme optimal anzupassen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie bestens vorbereitet sind, wenn die XRechnung Version 3.0 im Februar in Kraft tritt. Mit der finaX API sind Sie stets einen Schritt voraus und können die Vorlaufzeit effektiv nutzen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Hier können Sie sich einen Überblick über die Funktionalitäten und Vorteile der finaX API verschaffen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf unsere herausragende Dokumentation zu werfen, in der Sie detaillierte Informationen zur Anbindung der finaX API finden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Unser Team freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Ihre spezifischen Anforderungen persönlich zu besprechen. Kontaktieren Sie uns oder gehen Sie direkt den nächsten Schritt und schließen Sie noch heute ein Abo zur Nutzung der finaX API ab. Starten Sie jetzt und seien Sie bestens vorbereitet für die Einführung von XRechnung 3.0.1 im Februar.

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