XRechnung-Pflicht im B2B-Bereich: Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen

Close-up Photo of a Wooden Gavel

In einem früheren Blogartikel haben wir die grundlegenden Aspekte der Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 2025 sowie die relevanten Übergangsfristen detailliert beleuchtet. Nun möchten wir tiefer auf die spezifischen Ausnahmeregelungen eingehen und die wichtige Frage klären, ob XRechnung auch für ausländische Handelspartner verpflichtend wird.

Die Rolle der XRechnung und ZUGFeRD

XRechnung ist der spezifizierte Standard für elektronische Rechnungen in Deutschland. Dieser Standard stellt sicher, dass alle relevanten Informationen einheitlich und maschinenlesbar übermittelt werden. Neben XRechnung wird auch das ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung als E-Rechnung akzeptiert.

Übergangsfristen und Anforderungen

Die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich erfolgt gestaffelt, um Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen:

  1. Bis zum 31.12.2026: Unternehmen können Umsätze, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, weiterhin als Papierrechnungen oder als PDF-Rechnungen übermitteln, sofern der Rechnungsempfänger diesem Verfahren zustimmt.
  2. Bis zum 31.12.2027: Diese Regelung gilt auch für Umsätze im Jahr 2027, wenn der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers 800.000 Euro nicht übersteigt.
  3. Ab 2028: Die elektronische Rechnung wird dann in allen Bereichen zwingend zur Anwendung kommen. Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen.

Ausnahmen von der XRechnung-Pflicht

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Pflicht zur E-Rechnung:

  • Rechnungen über steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.
  • Kleinbetragsrechnungen gemäß § 33 UStDV.
  • Rechnungen über Fahrausweise gemäß § 34 UStDV.

Diese Ausnahmen bieten Unternehmen, die in diese Kategorien fallen, etwas mehr Flexibilität und Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Verpflichtung für ausländische Handelspartner?

Eine zentrale Frage in diesem Zusammenhang ist, ob die Pflicht zur XRechnung auch für ausländische Handelspartner gelten wird. Aktuell beschränkt sich die Pflicht zur E-Rechnung auf inländische B2B-Umsätze, also auf Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Zukunft auch ausländische Handelspartner in diese Pflicht einbezogen werden könnten. Mehrere Länder arbeiten bereits an der Umsetzung der entsprechenden EU-Norm zur Einführung der elektronischen Rechnung (siehe Blogartikel über E-Rechnungen in Europa). Ein grenzüberschreitende E-Rechnung-Pflicht würde die Harmonisierung der Rechnungsstellung weiter vorantreiben und die Effizienz im internationalen Handel erhöhen. Derzeit gibt es jedoch noch keine konkreten Pläne, die XRechnungspflicht auf ausländische Unternehmen auszuweiten.

Fazit

Die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 2025 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung dar. Unternehmen müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ab 2025 sicherstellen, dass sie mindestens in der Lage sind, XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen im Profil XRechnung zu lesen. Die Übergangsfristen bieten eine gewisse Flexibilität, jedoch wird ab 2028 die elektronische Rechnung zur Norm. Während die Pflicht zur E-Rechnung derzeit nur für inländische Umsätze gilt, könnte in Zukunft eine Ausweitung auf internationale Handelspartner folgen. Unternehmen sollten diese Entwicklungen im Blick behalten und sich entsprechend vorbereiten, um weiterhin effizient und regelkonform agieren zu können.